Am Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die nördlichen Teile von Baden und Württemberg inklusive Bad Wimpfen zur amerikanischen Besatzungszone erklärt. Der südliche Teil von Württemberg und Baden sowie Hohenzollern wurde dabei den französischen Besatzern zugestanden. Dabei verlief die Grenze entlang den Kreisgrenzen. Die Grenze der amerikanischen Besatzungszone verlief dabei wissentlich unterhalb der Autobahn A8. Damit gehörte diese zur amerikanischen Zone und die Amerikaner konnten dadurch Truppenbewegungen einfach durchführen. In den Jahren 1945/ 1946 verbanden die amerikanische Militärregierung die drei einzelnen Länder zu Württemberg-Baden. Die französische Militärregierung vereinigte wiederum ihre Länder in zwei unabhängige Bereiche: Württemberg-Hohenzollern und Baden. Baden umfasste dabei eigentlich nur den südlichen Teil von gesamt Baden, was jedoch von beiden Seiten toleriert wurde.
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Württemberg-Hohenzollern umfasste den südlichen Teil des ehemaligen Königreichs Württemberg sowie die ehemals zum Staat Preußen gehörigen so genannten "Hohenzollernschen Lande", die auch unter der Bezeichnung Regierungsbezirk Sigmaringen bekannt waren. Seine Größe betrug 10.406 km², und es hatte etwa eine Million Einwohner. Hauptstadt war Tübingen; Sitz des Landtags das ehemalige Kloster Bebenhausen bei Tübingen. Am 17. November 1946 wurde von den Vertretern der Kreise und der Gemeinden mit mehr als 7.000 Einwohnern die "Beratende Landesversammlung für Württemberg-Hohenzollern und den Kreis Lindau" gewählt. Die Verfassung des Landes wurde 1947 von dieser Landesversammlung ausgearbeitet, am 22. April 1947 beschlossen und in einer Volksabstimmung am 18. Mai 1947 angenommen. Gleichzeitig mit der Volksabstimmung wurde die erste und einzige Landtagswahl durchgeführt, bei der die CDU mit 32 von 60 Sitzen zwar die absolute Mehrheit erreichte, aber dennoch gemeinsam mit der SPD und der DVP eine Koalition bildete. Die drei Länder, Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Baden wurden am 23. Mai 1949 Teil der Bundesrepublik Deutschland.
Mit dem Artikel 118, des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschlands, wurden die drei Länder aufgefordert eine Neugliederung durchzuführen. Dabei gab es zwei unterschiedliche Alternativen. Die erste Alternative war die Vereinigung der drei Länder zu einem Südweststaat. Als zweite Alternative wurde die separate Wiederherstellung Badens und Württembergs einschließlich Hohenzollern vorgeschlagen.
Die Regierungen Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern trat für die erste Lösung ein. Baden wollte die Wiederherstellung der ursprünglichen Grenzen. Favorisierte also die zweite Alternative. Am 4. Mai 1951 wurde ein Bundesgesetz verabschiedet, dass eine Aufteilung des Abstimmungsgebiets in vier Zone vorsah (Nordwürttemberg, Nordbaden, Südwürttemberg-Hohenzollern und Südbaden). Die Vereinigung der Länder sollte dann erfolgen, wenn es eine Mehrheit für den Südstaat in drei der vier Abstimmungsgebiete gab. Da die (süd-)badische Regierung strikt gegen diese Vereinigung war, strengte sie eine Verfassungsklage gegen dieses Gesetzt an. Diese Klage blieb zuerst erfolglos, bis sie 1956 zur Aufhebung der Abstimmung von 1951 führte.
Durch Probeabstimmungen war eine deutliche Mehrheit der württembergischen Zonen und der Nordbadischen Zone absehbar. Reinhold Meier (Ministerpräsident Württemberg-Baden) und Gebhard Müller (Staatspräsident Württemberg-Hohenzollern) waren während der Wahl am 9. Dezember 1951 Pro-Vertreter der Variante „Südweststaat“. Leo Wohleb (Staatspräsident Badens) war der Anführer der „Südweststaat“-Gegner. In den Teilen Württembergs waren 93% für die Fusion. In Nordbaden waren es 57% gefolgt von Südbaden mit nur 38%. Mit der Mehrheit von drei Zonen war die Gründung des Südweststaates beschlossene Sache.
Das Bundesland Baden-Württemberg wurde aufgrund der Volksabstimmung am 25. April 1952 offiziell gegründet. Reinhold Meier wurde dabei neuer Ministerpräsident, gefolgt von Gebhard Müller und später Kurt-Georg Kiesinger als dritter Ministerpräsident des Landes. Der Name des neu gegründeten Bundeslandes war Gegenstand längerer Auseinandersetzungen. Der im Überleitungsgesetzt vom 15. Mai 1952 genannte Namen „Baden-Württemberg“ war eigentlich nur übergangsweise vorgesehen. Nachdem man sich aber auf keine Alternative einigen konnte, wurde der Name offiziell übernommen. Die Landesverfassung wurde von der Verfassungsgebenden Landesversammlung beschlossen und durch eine Volksabstimmung am 19. November 1953 in Kraft gesetzt.
Im Jahre 1956 wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass der Abstimmungsmodus von 1951 das badische Votum nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Es wurde eine Neuauflage der Abstimmung im Landesteil Baden beschlossen. Begründung war, dass durch den Abstimmungsmodus mit den vier Zonen der badische „Volkswille“ überspielt worden sei und die zahlenmäßig stärkere Bevölkerung die zahlenmäßig schwächere Bevölkerung hätte überstimmen können. Diese Abstimmung wurde aber immer weiter hinausgezögert. Bis schließlich das Bundesverfassungsgericht 1969 eine Abstimmung bis spätestens zum 30. Juni 1970 anordnete. Die Abstimmung wurde am 7. Juni 1970 durchgeführt. Die Zustimmung der Bevölkerung zu einem Südweststaat lag dabei bei 81,9% mit einer Wahlbeteiligung von 62,5%. Die nachträgliche Zustimmung hatte sicherlich zum einen mit dem wirtschaftlichen Aufschwung des Landes Baden-Württemberg und zum anderen mit der „normativen Kraft des Faktischen“ (s. Georg Jellinek) zu tun.

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